Der Vertragsschluss richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tamundo.
Dort ist zusammenfassend geregelt: Mit dem Einstellen des Angebotes auf die Tamundo-Plattform geben wir ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.
Der Vertragsschluss kommt zusammenfassend zustande, wenn Sie bei Angeboten zum Höchstgebot bei Ablauf des Angebotszeitraums das gültige Höchstgebot abgegeben haben.
Ein Gebot geben Sie verbindlich mit Klicken auf den Button "bieten" ab, oder wenn Sie bei Angeboten zum "Sofort kaufen" oder auf den Button "Sofort kaufen" klicken und den Kauf durch das bestätigen der Schaltfläche "kaufen" bestätigen.
Bei Klicken auf den Button "Preis vorschlagen" geben Sie ein verbindliches Angebot ab, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben.
Ein Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Anbieter den Preisvorschlag annimmt.
Diese Vertragsbedingungen können Sie mit der Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken, oder über die Funktion "Seite speichern" auf Ihrem Computer speichern.
Eingabefehler können Sie korrigieren, bis Sie auf den Button "bieten"; "kaufen" oder "Preis vorschlagen" geklickt haben.
Danach ist eine Korrektur nicht mehr möglich und die Erklärung verbindlich.
Die Vertragsbedingungen sind in deutscher Sprache verfügbar.
Datenschutz:
Als Benutzer der Plattform Tamundo haben Sie der Datenschutzerklärung von Tamundo zugestimmt.
Die Tamundo-Datenschutzerklärung können Sie bei Tamundo einsehen, ausdrucken und speichern.
Daten des Kunden werden von uns nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhoben.
Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet.
Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
Annahmeverzug:
Macht der Käufer unzutreffende oder lückenhafte Angaben zu seiner Anschrift oder kann aus anderen Gründen, die der Käufer zu vertreten hat,
die Ware nicht abgeliefert werden kommt der Käufer nach erfolglosem Anlieferungsversuch des Transportunternehmens in Annahmeverzug.
Das Gleiche gilt, wenn die Ware nach Benachrichtigung des Transportunternehmens nicht bei der zuständigen Empfangsstelle, in der angegebenen Frist, durch den Kunden abgeholt wird.
Dies führt dazu, dass der Käufer für den Fall, dass die Kaufsache aus Gründen, die der Verkäufer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat,
beschädigt wird oder untergeht, zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet bleibt, während der Verkäufer die Leistung nicht mehr bewirken muß.
Des Weiteren hat der Käufer dem Verkäufer die Kosten, die durch den Annahmeverzug sowie für die Erhaltung und Aufbewahrung der Kaufsache entstanden sind, zu erstatten.
Die übrigen Rechte des Verkäufers, insbesondere auf Rücktritt vom Kaufvertrag, bleiben unberührt.